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Ist der Rechtsanwalt auch als Notar tätig, erstellen
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte nach Vorgaben Urkunden wie
Grundstückskaufverträge, Eheverträge, Erbverträge, Testamente oder Verträge aus anderen Rechtsgebieten.
Sie nehmen Einsicht in Grundbücher und andere Register bei den Amtsgerichten oder im Internet, erstellen Kostenrechnungen und überwachen Zahlungseingänge.
Ebenso führen sie Schriftverkehr mit Beteiligten, Gerichten, Banken und Behörden. |
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