Rechtsanwälte und Notare müssen sich auf die Sorgfalt ihrer Angestellten verlassen, denn jede Akte der Kanzlei wird auch von den Angestellten bearbeitet. Akten müssen deshalb sorgfältig angelegt, geführt, abgeschlossen und abgelegt werden.
Vertraulichkeit und Verschwiegenheit sind wichtige Voraussetzungen.
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sind in der Lage, Akten zu bestimmten Sachverhalten selbstständig zu bearbeiten. In leitenden Positionen obliegt ihnen die Organisation des gesamten Büroablaufs.
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