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STAR-Bericht 2020 für das Wirtschaftsjahr 2018 Statistisches Berichtssystem für Rechtsanwälte (eingest. am 24.11.2020)
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Den STAR-Bericht 2020 für das Wirtschaftsjahr 2018 zur wirtschaftlichen Lage der Anwälte im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Celle finden Sie hier.
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Aktualisierung der Antragsfrist für Überbrückungshilfe (eingest. am 01.10.2020)
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Das BMWi hat die Antragsfrist für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (für den Förderzeitraum Juni-August 2020) letztmalig bis zum 09.10.2020 verlängert. Mit der Verlängerung soll ein Antragsstau zum Fristende vermieden und es den Antragstellerinnen und Antragsstellern erleichtert werden, ihre Anträge rechtzeitig einzureichen. Die Registrierung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als prüfender Dritter ist ebenfalls auch weiterhin möglich. Das BMWi weist ausdrücklich darauf hin, dass bei einer Registrierung mit PIN-Brief eine Postlaufzeit von drei Tagen einkalkuliert werden sollte. Für Einzelheiten verweisen wir auf die Homepage der BRAK.
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Zusammenfassende Meldung gem. § 18a UStG – umsatzsteuerliche Behandlung anwaltlicher Dienstleistungen mit Auslandsbezug (eingest. am 07.09.2020)
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Zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung des Leistungsorts und damit der Umsatzsteuerbarkeit anwaltlicher Dienstleistungen „über die Grenze“ ist nach der Leistungsempfängerin oder dem Leistungsempfänger (Privatperson oder Unternehmer) und dessen (Wohn-)Sitz zu unterscheiden. Je nach Fallgestaltung kann die Leistung ohne Ausweis von Umsatzsteuer erfolgen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Es stellen sich dabei Fragen in Bezug auf die Nachweispflichten der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts und auf deren Vereinbarkeit mit der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Hier finden Sie aktualisierte Handlungshinweise und typische Fallgestaltungen zu besagtem Thema.
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Beantragung von Corona-Überbrückungshilfen (eingest. am 18.08.2020)
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Seit dem 10. August 2020 ist die Beantragung von Corona-Überbrückungshilfen auch durch die Anwaltschaft möglich. Das Konjunkturpaket der Bundesregierung zur Corona-Pandemie beinhaltet unter anderem ein Förderprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen. Im Rahmen der „Überbrückungshilfe“ können seit dem 10.07.2020 Anträge hingegen nur von Steuerberaterinnen oder Steuerberatern, Wirtschaftsprüferinnen oder Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüferinnen oder Buchprüfern für die von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen eingereicht werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) teilte nunmehr mit, dass sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die für ihre Mandantschaft Überbrückungshilfen beantragen wollen, seit dem 10.08.2020 an der digitalen Online-Plattform des BMWi anmelden können. Zudem erfolgte eine Verlängerung der Frist zur Antragstellung bis zum 30.09.2020. Für die erforderliche Registrierung stellt das BMWi zwei unterschiedliche Verfahren zur Verfügung. Bei dem „Pin-Verfahren“ gibt die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt im Registrierungsprozess für die Antragsplattform die erfragten Daten ein. Diese Daten werden mit dem Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis abgeglichen und die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt erhält dann einen PIN-Brief zugesendet. Bei dem „Smartcard-Verfahren“ setzt die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt im Registrierungsprozess für die Antragsplattform die beA-Karte ein. Von der Karte werden Name, Nachname und die sog. SAFE-ID ausgelesen. Diese Daten werden wiederum mit dem Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis abgeglichen und um weitere Adressdaten ergänzt. Die beA-Karte wird in diesem Zusammenhang lediglich als Authentifizierungsmittel verwendet. Es erfolgt kein Zugriff auf das beA-Postfach. Für weiterführende Informationen verweisen wir auf die Homepage der BRAK.
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Beantragung von Corona-Überbrückungshilfen ab dem 10.08.2020 möglich (eingest. am 04.08.2020)
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Ab dem 10.08.2020 soll die Beantragung von Corona-Überbrückungshilfen auch durch die Anwaltschaft möglich sein. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) teilte mit, dass sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die für ihre Mandantschaft Überbrückungshilfen beantragen wollen, ab dem 10.08.2020 an der digitalen Online-Plattform des BMWi anmelden können. Zudem ist eine Verlängerung der Frist zur Antragstellung bis zum 30.09.2020 geplant, so die Information des Ministeriums. Für weiterführende Informationen verweisen wir auf die Homepage der BRAK.
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Kontaktformular im Rahmen der COVID-19-Pandemie (eingest. am 07.07.2020)
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Bitte beachten Sie, dass bei einem Gerichtsbesuch ein Kontaktformular zum Infektionsschutz auszufüllen ist. Dieses finden Sie auch hier.
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Hinweise der BRAK zur Absenkung der Umsatzsteuersätze (eingest. am 26.06.2020)
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Mit dem sog. Konjunkturpakt der Bundesregierung wird u. a. die Umsatzsteuer von 19 % auf 16 % für die Zeit vom 01.07.2020 – 31.12.2020 gesenkt. Dies hat auch Auswirkungen auf die Rechnungslegung. Die BRAK hat Handlungshinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte veröffentlicht, diese finden Sie hier. Eine Ergänzung der umsatzsteuerrechtlichen Hinweise für die Rechnungslegung finden Sie hier. Eine weitere Ergänzung mit Stand Dezember 2020 finden Sie hier.
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Handreichung zur Lohnversteuerung (eingest. am 24.06.2020)
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Zur Lohnversteuerung von Beiträgen an Berufshaftpflichtversicherung, Rechtsanwaltskammern und Vereinen sowie von Kosten der beA-Karte hat der BRAK-Ausschuss Steuerrecht seine Handlungshinwiese überarbeitetet, diese finden Sie hier.
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beA-Betriebsübergang (eingest. am 24.06.2020)
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Einen Überblick über den beA-Betriebsübergang auf die Wesroc GbR stellt Rechtsanwältin und Geschäftsführerin der BRAK, Julia von Seltmann, in dem Artikel, der auch im BRAK-Magazin Heft 3/2020 erschienen ist, dar. Den Artikel finden Sie auch hier.
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Einführung der Elektronischen Kostenmarke zum 01.07.2020 (eingest. am 17.06.2020)
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Ab dem 01.07.2020 kann bei den niedersächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften die elektronische Kostenmarke als neues Zahlungsmittel verwendet werden. Die elektronischen Kostenmarken können auf dem Justizportal des Bundes und der Länder unter justiz.de erworben werden.
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Berufsrechtliche Fragen zur Kündigung von angestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (eingest. am 16.06.2020)
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Aus gegebenem Anlass weisen wir erneut darauf hin, dass im Falle einer Kündigung neben den arbeits- und sozialrechtlichen Regeln auch verschiedene berufsrechtliche Regelungen zu beachten sind, diese finden Sie hier.
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Neue Erreichbarkeit des beA-Service Desk (eingest. am 05.06.2020)
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Seit dem 02.06.2020 ist das beA-Service Desk unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Telefon: 030 – 21787017 E-Mail: servicedesk@beasupport.de Service-Portal: https://portal.beasupport.de
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Gefahr der Gewerblichkeit für Kanzleien - § 15 III Nr. 1 EStG“ (eingest. am 22.04.2020)
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Der Ausschuss Steuerrecht hat sich mit der Gefahr der Gewerblichkeit für Kanzleien – Abfärberegelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG befasst. Die Zusammenfassung finden Sie hier.
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Konjunkturumfrage BFB (eingest. am 02.04.2020)
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Der Bundesverband der Freien Berufe e. V. bittet um Teilnahme an der Konjunkturumfrage. Den Link finden Sie hier.
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Hinweise des BRAK-Ausschusses Migrationsrecht (eingest. am 01.04.2020)
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Der Ausschuss Migrationsrecht der BRAK hat Hinweise für im Migrationsrecht tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Vertretung von Mandanten in Ankerzentren und während der Direktanhörung erarbeitet. Diese finden Sie hier.
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Externe Datenschutzbeauftragte sind gewerbliche Unternehmer (eingest. am 30.03.2020)
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Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes ist ein externer Datenschutzbeauftragter gewerblicher Unternehmer, auch wenn er zugleich als Rechtsanwalt tätig ist. Es liegt keine freiberufliche Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 EStG vor. Der externe Datenschutzbeauftragte ist gewerbesteuerpflichtig und – bei Überschreitung bestimmter Gewinngrenzen – auch buchführungspflichtig. BFH-Urteil vom 14.01.2020 (Az. VIII R 27/17)
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Umsatzsteuerrechtliche Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte (eingest. am 20.03.2020)
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Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat seine umsatzsteuerlichen Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte überarbeitet. Diese finden Sie mit Stand Mai 2020 hier.
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Tarifbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Praxis (eingest. am 17.03.2020)
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In einem Verfahren betreffend der Veräußerung einer Steuerberaterkanzlei hat der BFH entschieden, dass die steuerlich begünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Praxis voraussetzt, dass die wesentlichen vermögensmäßigen Grundlagen der bisherigen Tätigkeit entgeltlich und definitiv auf einen anderen übertragen werden. Dazu muss der Veräußerer seine freiberufliche Tätigkeit in seinem bisherigen Wirkungskreis zumindest für eine gewisse Zeit einstellen. Eine starre zeitliche Grenze, nach der die Tätigkeit steuerunschädlich wieder aufgenommen werden darf, gibt es nicht. Unschädlich ist es im Grundsatz, wenn der Veräußerer nachfolgend als Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter des Erwerbers tätig wird oder wenn er seine freiberufliche Tätigkeit in geringfügigem Maße fortführt, selbst wenn dies die Betreuung neuer Mandate umfasst. Das Verfahren betrifft den Fall eines Steuerberaters, der die von ihm betriebene Kanzlei je zur Hälfte an einen Rechtsanwalt und einen Steuerberater veräußerte. Später war er für die von ihm gemeinsam mit den Erwerbern gegründete Partnerschaftsgesellschaft als freier Mitarbeiter tätig. Die Aussagen des BFH sind jedoch auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte übertragbar. Im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung war zu prüfen, ob der Gewinn aus der Veräußerung der Kanzlei nach § 34 III EStG begünstigt besteuert wird. Das Finanzamt lehnte dies im Ergebnis ab. Die Klage des Steuerberaters gegen den entsprechenden Einkommensteueränderungsbescheid war erfolgreich. Die dagegen gerichtete Beschwerde des Finanzamtes wies der BFH als unbegründet zurück. Soweit der BFH eine freie Mitarbeit des Veräußerers in seiner früheren Kanzlei für unschädlich hält, stellt er sich gegen die Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen. Es bleibt abzuwarten, wie die Finanzverwaltung auf die Entscheidung reagieren wird. BFH, Beschl. v. 11.2.2020 – VIII B 131/19
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Hinweise der BRAK zum Coronavirus (eingest. am 16.03.2020)
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Hinweise der RAK Celle zum Coronavirus (eingest. am 16.03.2020)
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Formalien im elektronischen Rechtsverkehr (eingest. am 17.02.2020)
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Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, BRAK Berlin, informiert im BRAK-Magazin Heft 1/2020 welche Formalien beim Einreichen elektronischer Dokumente zu beachten sind. Den Artikel finden Sie auch hier.
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Hinweise zum Umgang mit Windows 7 (eingest. am 10.02.2020)
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Zum 14.01.2020 hat Microsoft den Support für Windows 7 eingestellt. Für Kanzleien, die Windows 7 nutzen, besteht datenschutzrechtlicher Handlungsbedarf. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt der BRAK, welches Sie hier finden.
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